Mittwoch, 14. Dezember 2016

Datenschutz-Irrsinn

Dass ein Verbrecher, ein überführter und verurteilter Verbrecher, nicht mit Bild und Name in den Medien gezeigt wird ist für normale Bürger einfach nicht nachzuvollziehen. Hat man denn nicht das Recht, vor—leider immer viel zu früh entlassenen—Kriminellen gewarnt zu werden? Wenn ein verurteilter Vergewaltiger, Einbrecher, Raubüberfall-Dieb, Kinderschänder, Betrüger und Heiratsschwindler wieder auf freiem Fusse ist, kann man ihn nicht erkennen und ihm aus dem Wege gehen—der Arme hat ja gebüsst und seine Persönlichkeit muss nun geschützt werden—die Opfer sind ja meist schon mit Bild, Name und Lebensstory durch die Boulevardpresse gehetzt worden.
Als man vom 13. bis Mitte 19. Jahrhunderts die Übeltäter oft tagelang an den Pranger stellte war das nicht nur Rache sondern vor Allem Schutz vor Wiederholungstätern. Dann kam effizienter Polizeischutz auf und die Presse publizierte die Übeltäter mit Name—später dann auch mit Bild—um die Bürger zu warnen. Heute haben die Verbrecher in der Person des Daten und Persönlichkeits-Schützers einen  naiven oder wohl willigen Komplizen!
Nun hat doch vor einiger Zeit der Zürcher Datenschützer verboten, dass die Polizei Body-Kameras ausprobiert um der immer mehr überhandnehmenden Aggressivität besoffener und bekiffter Randalierer zu begegnen. Diesem Täterschützer wünsche ich selbst einmal solch einer Bande Schutzbedürftiger Rowdies gegenüberzustehen.
Ich verstehe immer weniger, dass wir, als Gesellschaft, uns von solchen „Gutmenschen, Weicheiern, Naivlingen, Träumern etc.“ an der Nase herum führen lassen. Was besonders bedauerlich ist, wegen sogenannter Political-Correctness hat, ausser weniger im Extrem-Lager agierender Politiker,  kein gewählter Volksvertreter den Mut solche Missstände anzusprechen und zu korrigieren.
UND DANN BEKLAGT SICH DAS POLITISCHE ESTABLISHMENT ÜBER DIE WAHLERFOLGE EXTREMISTISCHER PARTEIEN!

WER KRIMINELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHT HAT MEINER MEINUNG NACH SEIN RECHT AUF PERSÖNLICHKEITSSCHUTZ SELBST AUFGEGEBEN!





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen