Mittwoch, 13. Dezember 2017

Aus dem Bundeshaus

Die beiden Räte, National und Ständerat, haben die teilweise Aufhebung des Bankgeheimnisses für Schweizer verworfen. Nun kann sich jeder fragen, was wohl die Motivation jedes einzelnen Mitliedes dieser Räte gewesen sein mochte.
Die immer wieder evozierte Privatsphäre die nur dank des Bankgeheimnisses existiert muss—so sagen die potenziellen Steuersünder—unbedingt vor der Staatsneugier geschützt werden.
Wenn unser SVP Bundesrat und Finanzminister am Fernseher coram Publikum verkündet: wir gehen davon aus, dass die Schweizer „Steuerehrlich“  sind  dann bin ich hin und hergerissen zwischen Wut und Lachkrampf. Wut über die Verschlagenheit und Lachen über die grenzenlose Naivität. Unsere Abgeordneten, die ja um die Finanzen der Mitbürgen besorgt sein müssten, verzichten auf griffige Methoden um Steuerumgehung oder Steueroptimierung also Steuerbetrug! zu ahnden und damit so viel Steuereinnahmen zu generieren, dass der ehrliche—ja das gibt es auch—Steuerzahler viel weniger berappen müsste.
Wäre es möglich, oder ist das eine gemeine Unterstellung eines „linken Aktivisten“, dass diejenigen welche die Aufhebung des Bankgeheimnisses ablehnten, persönliche Interessen verfolgt haben?
Geht man davon aus, dass etwa zwei gute Drittel der Steuerzahler gar keine Möglichkeit haben bei der Steuer-Deklaration zu betrügen sollte es ein leichtes sein diesen Fehlentscheid der Räte, durch eine Volksinitiative und eine darauffolgende Abstimmung zu kippen. Aber wer wirft den ersten Stein, sagte doch schon irgendwer in einem anderen Zusammenhang!



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