Montag, 11. Dezember 2017

In naher Zukunft !?!?

Der, nicht alte, sondern ältere Herr fuhr ganz korrekt mit seinem etwa 12 Jahre alten Auto durch die Innenstadt. Er überschritt die gesetzte Grenze von 50 KMH nicht und war –wegen der vielen Shopping-Bummler sehr aufmerksam. Plötzlich riss sich ein kleines, etwa dreijähriges Kind, das an der Hand seiner Mutter ging, abrupt los und rannte dem älteren Autofahrer direkt vor die Räder. Der Aufprall war unvermeidlich aber glücklicherweise, wegen der Achtsamkeit des Fahrers, nicht allzu heftig. Verletzt wurde das Kind zwar aber zum Glück nur an einem Fuss, dieser Fuss sah allerdings übel aus. Mehrere Zeugen sowie die unachtsame Mutter sagten dem unter Schock stehenden Automobilisten  sowie den gerufenen Ordnungshütern: sie trifft keine Schuld, denn das Kind ist direkt vor ihr Auto gerannt.
Das Kind kam in die Klinik, wurde aufwändig operiert, und musste einige Tage bleiben. Der nicht schuldige ältere Herr besuchte das Kind und brachte ihm Süssigkeiten mit bis, ja bis der Kindesvater ihn als üblen Raser bezichtigte und ihm sagte er werde ihn verklagen. Der Kindesvater war, ja was wohl, Anwalt.
Die Klage lautete versuchte Tötung. Die Begründung war lapidar. Schuld ist, wer mit einem alten Auto ohne elektronische Fussgängererkennungssysteme durch eine von Fussgängern begangene  Gegend fährt.
Glücklicherweise hatte der Richter ein Gehirn und ein gewisses Alter um die Klage als lächerlich abzuweisen; wie die Sache ausgegangen wäre wenn eine junge Richterin—die selbst Kinder hat—den Fall zu bearbeiten gehabt hätte will ich mir nicht einmal vorstellen.



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