Der, nicht alte, sondern ältere Herr
fuhr ganz korrekt mit seinem etwa 12 Jahre alten Auto durch die Innenstadt. Er
überschritt die gesetzte Grenze von 50 KMH nicht und war –wegen der vielen
Shopping-Bummler sehr aufmerksam. Plötzlich riss sich ein kleines, etwa
dreijähriges Kind, das an der Hand seiner Mutter ging, abrupt los und rannte dem
älteren Autofahrer direkt vor die Räder. Der Aufprall war unvermeidlich aber glücklicherweise,
wegen der Achtsamkeit des Fahrers, nicht allzu heftig. Verletzt wurde das Kind
zwar aber zum Glück nur an einem Fuss, dieser Fuss sah allerdings übel aus. Mehrere
Zeugen sowie die unachtsame Mutter sagten dem unter Schock stehenden Automobilisten sowie den gerufenen Ordnungshütern: sie
trifft keine Schuld, denn das Kind ist direkt vor ihr Auto gerannt.
Das Kind kam in die Klinik, wurde
aufwändig operiert, und musste einige Tage bleiben. Der nicht schuldige ältere Herr
besuchte das Kind und brachte ihm Süssigkeiten mit bis, ja bis der Kindesvater
ihn als üblen Raser bezichtigte und ihm sagte er werde ihn verklagen. Der Kindesvater
war, ja was wohl, Anwalt.
Die Klage lautete versuchte Tötung. Die
Begründung war lapidar. Schuld ist, wer mit einem alten Auto ohne elektronische
Fussgängererkennungssysteme durch eine von Fussgängern begangene Gegend fährt.
Glücklicherweise hatte der Richter
ein Gehirn und ein gewisses Alter um die Klage als lächerlich abzuweisen; wie
die Sache ausgegangen wäre wenn eine junge Richterin—die selbst Kinder hat—den Fall
zu bearbeiten gehabt hätte will ich mir nicht einmal vorstellen.
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