Donnerstag, 20. Oktober 2016

Verjährte Vorstrafe

Der Vergewaltiger, der wegen nicht mehr verwendbaren—da im Register gelöschten—Vorstrafen nicht verwahrt werden kann, lacht sich über die Dummheit des Gesetzgebers und die Weicheiigkeit der Schweizer Justiz ins  mordgewohnte Fäustchen. Dass er aus dem Kosovo stammt spielt keine Rolle, auch gute Schweizer profitieren von schlecht durchdachten Gesetzen und den daraus resultierenden Lücken. Im Gegensatz zu Politikern und Gesetzesgebern lernt jeder vernünftige Mensch aus seinen Irrtümern und Fehlern.
Stelle ich beim Kochen fest, dass die verwendete Methode nicht zum gewünschten Erfolg führt, ändere ich Rezept und Methode.
Pflanze ich beim Gärtnern etwas falsch, zu früh oder zu spät, an sodass es nicht gedeiht, ändere ich meine Anbautechnik.
Male ich etwas mit falscher Farbe oder falscher Technik, sodass es abbröckelt ändere ich die fehlerhafte Methode.
Merke ich als Erziehungsberechtigter dass meine Methode nicht zum gewünschten Ziel und Resultat führt, überdenke und ändere ich die Methode.
Bin ich Politiker, Justizminister, Richter, Staatsanwalt etc. und die Dinge laufen aus dem Ruder, lasse ich sie laufen.
Sollte man nicht fordern, dass alle im Rechtssystem tätige eine VERANTWORTUNG übernehmen, wenn Fehlentscheide von Psychiatern, Haftrichtern, Vollzugsbehörden, und sonstigen Gutmenschen zu Rückfällen—wie regelmässig zu beklagende Beispiele zeigen—mit Mord und Vergewaltigung  unschuldiger Opfer führen.
Hätten diese Akteure der Justiz persönlich zu haften, wären wohl leichtfertige Hafturlaube und gar vorzeitige Entlassungen eher die Ausnahme als ,wie zur Zeit, die Regel.


                                                                                                                                                                                                           
 http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/vergewaltiger-darf-nicht-verwahrt-werden/story/14251180



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