Im Kanton St. Gallen wurde ein
Verhüllungsverbot eingeführt. Es gilt allerdings nur wenn von den Verhüllten
eine—von dem anwesenden Polizeibeamten vermutete—Gefahr ausgeht. Ich freue mich
schon auf folgende Szene:
Verkehrskontrolle irgendwo im schönen
Ostschweizer Kanton. Der Polizist fragt
den sichtlich betrunkenen Automobilisten: „ was haben sie getrunken“ ?
Antwortet der: „ nu e Paar Möschtli vom Fass“! Da sagt der Polizist: „
Ostschwyzer Möschtli sind ugföhrli“ und
lässt den Fahrer seine Zickzacktour fortsetzen.
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