Mittwoch, 29. November 2017

St. Gallen

Im Kanton St. Gallen wurde ein Verhüllungsverbot eingeführt. Es gilt allerdings nur wenn von den Verhüllten eine—von dem anwesenden Polizeibeamten vermutete—Gefahr ausgeht. Ich freue mich schon auf folgende Szene:

Verkehrskontrolle irgendwo im schönen Ostschweizer  Kanton. Der Polizist fragt den sichtlich betrunkenen Automobilisten: „ was haben sie getrunken“ ? Antwortet der: „ nu e Paar Möschtli vom Fass“! Da sagt der Polizist: „ Ostschwyzer Möschtli sind ugföhrli“ und  lässt den Fahrer seine Zickzacktour fortsetzen.

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