Montag, 22. Oktober 2018

Hornochsen & Co.


Ich erinnere mich noch gut daran, als ich mit einem Freund zusammen von dem Dorfpolizisten beim Braten von illegal gefangenen Fischen erwischt wurde. Ich war etwa zwölf Jahre alt, lebte in einem Internat in Bussigny in der Nähe von Lausanne. Wir, mein Kamerad und ich hatten im Flüsschen Venoge  Fische gefangen—natürlich ohne das notwendige Patent—und sie auf einem Feuerchen gebraten. Plötzlich, noch bevor wir die Fische gegessen hatten kam der dicke Dorfpolizist aus dem Gebüsch und konfiszierte die gebratenen Fische. Wir musste mit ihm zum Polizeiposten wo er uns eine Moralpredigt hielt; nach der wir—ohne die gebratenen Fische—entlassen wurden. 
Die  gebratenen Fische hat der Dicke sicherlich verzehrt denn er liebte Fische! Ja auf seinem Schreibtisch befand sich ein kugelrundes Aquarium mit einem einsamen Goldfisch. Nach dem neuen Tierschutzgesetz wäre dies heute verboten, denn auch Fische brauchen Artgenossen um sich harmonisch zu entfalten, damals waren solch Aquarien  gang und gäbe.
Ich frage mich sogar, ob ein/e Dermatologe-Dermatologin sich strafbar macht, wenn er/sie Patienten die nur eine einzelne Filzlaus auf ihrem Penis oder einer ihrer Schamlippen beherbergen, nicht dem Kadi zuführt??
Ja das neue Tierschutzgesetz kümmert sich um das Wohl der Tiere, um das Wohl gewisser Tiere. Es gibt ja auch Tieranwälte!! Ich habe nichts gegen vernünftigen Tierschutz aber man kann eben alles ad absurdum führen.
Die Tierwürde verbietet es Hunden, zum Beispiel Boxern, Schwanz und Ohren zu stutzen. Hummer müssen bevor man  sie ins heisse Badewasser taucht  anästhesiert werden. Über das Töten der Tiere gibt es lauter Bestimmungen. Das Kastrieren von Ferkeln hat auf schonende Art zu erfolgen etc………..
Nur das Entfernen der Hörner bei Kuh und Geiss ist erlaubt; schlafen Tierschützer und Legislatoren oder sind dabei andere Interessen—auch pekuniärer Art—im (falsch)Spiel.
Ich werde nächsten“ JA“ zur HORNKUH-Initiative sagen obwohl ich eigentlich gegen eine Belohnung für korrektes Verhalten bin. Eher fordere ich entweder ein Verbot der Enthornung oder eine Bestrafung der Tierverstümmeler.

Heim- und Wildtierhaltung ( Gesetzesauszug)
Soziale Tierarten dürfen grundsätzlich nicht einzeln gehalten werden. Volieren, Aquarien, Terrarien sowie die übrigen Gehege für Heim- und Wildtiere müssen den Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung entsprechen. Für die Haltung einiger exotischer Heimtiere ist wegen ihrer besonderen Ansprüche an die Fütterung und Haltung eine Ausbildung und eine kantonale Bewilligung erforderlich.




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