Ich erinnere mich noch gut daran, als ich mit einem
Freund zusammen von dem Dorfpolizisten beim Braten von illegal gefangenen
Fischen erwischt wurde. Ich war etwa zwölf Jahre alt, lebte in einem Internat
in Bussigny in der Nähe von Lausanne. Wir, mein Kamerad und ich hatten im
Flüsschen Venoge Fische gefangen—natürlich
ohne das notwendige Patent—und sie auf einem Feuerchen gebraten. Plötzlich,
noch bevor wir die Fische gegessen hatten kam der dicke Dorfpolizist aus dem
Gebüsch und konfiszierte die gebratenen Fische. Wir musste mit ihm zum
Polizeiposten wo er uns eine Moralpredigt hielt; nach der wir—ohne die
gebratenen Fische—entlassen wurden.
Die gebratenen Fische hat der Dicke sicherlich
verzehrt denn er liebte Fische! Ja auf seinem Schreibtisch befand sich ein
kugelrundes Aquarium mit einem einsamen Goldfisch. Nach dem neuen
Tierschutzgesetz wäre dies heute verboten, denn auch Fische brauchen
Artgenossen um sich harmonisch zu entfalten, damals waren solch Aquarien gang und gäbe.
Ich frage mich sogar, ob ein/e Dermatologe-Dermatologin
sich strafbar macht, wenn er/sie Patienten die nur eine einzelne Filzlaus auf
ihrem Penis oder einer ihrer Schamlippen beherbergen, nicht dem Kadi zuführt??
Ja das neue Tierschutzgesetz kümmert sich um das
Wohl der Tiere, um das Wohl gewisser Tiere. Es gibt ja auch Tieranwälte!! Ich
habe nichts gegen vernünftigen Tierschutz aber man kann eben alles ad absurdum
führen.
Die Tierwürde verbietet es Hunden, zum Beispiel
Boxern, Schwanz und Ohren zu stutzen. Hummer müssen bevor man sie ins heisse Badewasser taucht anästhesiert werden. Über das Töten der Tiere
gibt es lauter Bestimmungen. Das Kastrieren von Ferkeln hat auf schonende Art
zu erfolgen etc………..
Nur das Entfernen der Hörner bei Kuh und Geiss ist erlaubt;
schlafen Tierschützer und Legislatoren oder sind dabei andere Interessen—auch pekuniärer
Art—im (falsch)Spiel.
Ich werde nächsten“ JA“ zur HORNKUH-Initiative
sagen obwohl ich eigentlich gegen eine Belohnung für korrektes Verhalten bin.
Eher fordere ich entweder ein Verbot der Enthornung oder eine Bestrafung der
Tierverstümmeler.
Heim- und Wildtierhaltung ( Gesetzesauszug)
Soziale Tierarten dürfen grundsätzlich nicht einzeln
gehalten werden. Volieren, Aquarien, Terrarien sowie die übrigen Gehege für Heim-
und Wildtiere müssen den Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung
entsprechen. Für die Haltung einiger exotischer Heimtiere ist wegen ihrer
besonderen Ansprüche an die Fütterung und Haltung eine Ausbildung und eine
kantonale Bewilligung erforderlich.
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