Montag, 19. August 2019

Verwahrung zum Schutz der Bevölkerung


Immer wieder wenn ich in den Nachrichten von Übeltätern höre die—meist grundlos und nur zum Vergnügen—schlagen, schiessen, zustechen, treten also verletzen oder gar töten, weiss ich schon im Voraus dass solch Abschaum der Gesellschaft meist oder doch allzu oft ungeschoren das heisst mit einer BEDINGTEN GELDSTRAFE  davonkommt.
Ach ja man kann doch diesen meist jungen Rowdys ihre Zukunft nicht verbauen. Und die Zukunft der angegriffenen, möchte man fragen. Die ist den charakterlosen Richtern doch scheissegal. Liegt es etwa daran, dass viele der Täter aus „besseren Kreisen“ kommen also oft den Richtern nahestehen oder gar zum Klan dieser zuzurechnen sind? oder ist das mal wieder eine unverschämte ungerechtfertigte Unterstellung.
Nun ich erinnere mich, dass die jungen Schläger die vor einigen Jahren ihr Unwesen auf einer Schulreise  in München trieben alle von der sogenannten GOLDKÜSTE kamen und dort im Gymnasium schon als verwöhnte unerzogene Herrensöhnchen galten. So was nannte man in den Nachkriegsjahren Luxusverwahrlosung und die damals derart bezeichneten wurden dann unter Protektion der Klans der Reichen erst zu Jurastudenten dann wohl auch zu Richtern. Und die richten nun über die Generation ihrer Enkel.
Aber zurück zu den Rowdys. Ich fordere—und damit bin ich sicherlich nicht alleine—exemplarische Strafen für solche Täter. Die Gesellschaft muss vor Übergriffen roher Gewalt geschützt werden und die Täter gehören für lange Zeit—oder gar definitiv— weggesperrt.
Warum frage ich mich behandelt man Schläger so sanft im Vergleich zu gewissen Pädophilen die den Opfern grossen Schaden und unvergessliches Leid angetan haben und die dann manchmal Verwahrt werden; auch die Opfer der Schläger leiden unter seelischen und körperlichen Problemen die oft selbst mit psychiatrischer Hilfe fortdauern.
Eine Forderung nach Todesstrafe wäre exzessiv aber auch dann würden die weichgespülten Richter eine solche sicherlich BEDINGT aussprechen und den Täter aus der Haft entlassen. O TEMPORA O MORES.

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