Heute wurde ein Urteil des Bundesgerichts publik. Ab
nun werden die Süchtigen wie normale Kranke behandelt was Rente und Pflege
betrifft. Bisher waren wegen Selbstverschulden einige—zwar nicht allzu hohe—Hürden
im System vorhanden um an Invalidenrenten zu gelangen. Man stelle sich doch mal
vor, ein vierzigjähriger Heroinsüchtiger Mann—wie der welcher am Bundesgericht
geklagt hatte—erhält auf Kosten der blöden arbeitenden Steuerzahler eine
LEBENSLÄNGLICHE Rente.
Gut man kann auch argumentieren dass ein ex-Raucher
für seine COPD* und ein Alkoholiker für sein HCC* selbst Schuld sind aber—und
das ist der kleine Unterschied—Tabak und Alkohol sind legale mit massiven
Steuern belegte Suchtmittel für die auch noch Werbung gemacht wird. Also kann
der Konsument davon ausgehen dass er etwas Anerkanntes zu sich nimmt. Auch ist bei diesen Krankheiten die Bezugsdauer der Rente meist zeitlich beschränkt.
Wohingegen Heroin sowie alle anderen verbotenen Drogen vom Staat verpönt
werden; ergo auf eigene Verantwortung hin konsumiert worden sind. Das klare
Signal an zukünftige Drogen-Rentner ist zwar fatal aber kristallklar!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die
Bevölkerung—ausgenommen der Angehörigen der Süchtigen—über das skandalöse Urteil in Begeisterungsjubel
ausbrechen wird.
Und all diejenigen die ihre Rente als Kapital beziehen
und in Ferien und Sex-Paradiesen verhuren und verprassen und dann impotent und völlig abgebrannt mit Hilfe der Botschaft
zurück in die Schweiz kommen um von der Sozialhilfe, wie die Made im Speck, zu
leben.
Ich kann nur den greisen Kopf schütteln wenn ich an
all die Irrsinnigen Urteile des Bundesgerichts denke und bedaure, dass das
viele ungerechterweise verteilte Geld den ECHTEN Invaliden und vom Leben gebeutelten
durch diese sogenannte Rechtspraxis vorenthalten wird.
Also ist der
Status des Rentenempfängers in der Schweiz mit der Sagenhaften Schlaraffia
gleichzusetzen.
*COPD= chronisch obstruktive pulmonale Krankheit *HCC = Hepatocellulärescarcinom
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