Immer wieder wenn ich in den Nachrichten von Übeltätern höre
die—meist grundlos und nur zum Vergnügen—schlagen, schiessen, zustechen, treten
also verletzen oder gar töten, weiss ich schon im Voraus dass solch Abschaum
der Gesellschaft meist oder doch allzu oft ungeschoren das heisst mit einer BEDINGTEN
GELDSTRAFE davonkommt.
Ach ja man kann doch diesen meist jungen Rowdys ihre
Zukunft nicht verbauen. Und die Zukunft der angegriffenen, möchte man fragen.
Die ist den charakterlosen Richtern doch scheissegal. Liegt es etwa daran, dass
viele der Täter aus „besseren Kreisen“ kommen also oft den Richtern nahestehen
oder gar zum Klan dieser zuzurechnen sind? oder ist das mal wieder eine unverschämte
ungerechtfertigte Unterstellung.
Nun ich erinnere mich, dass die jungen Schläger die
vor einigen Jahren ihr Unwesen auf einer Schulreise in München trieben alle von der sogenannten
GOLDKÜSTE kamen und dort im Gymnasium schon als verwöhnte unerzogene
Herrensöhnchen galten. So was nannte man in den Nachkriegsjahren
Luxusverwahrlosung und die damals derart bezeichneten wurden dann unter
Protektion der Klans der Reichen erst zu Jurastudenten dann wohl auch zu
Richtern. Und die richten nun über die Generation ihrer Enkel.
Aber zurück zu den Rowdys. Ich fordere—und damit bin
ich sicherlich nicht alleine—exemplarische Strafen für solche Täter. Die
Gesellschaft muss vor Übergriffen roher Gewalt geschützt werden und die Täter
gehören für lange Zeit—oder gar definitiv— weggesperrt.
Warum frage ich mich behandelt man Schläger so sanft
im Vergleich zu gewissen Pädophilen die den Opfern grossen Schaden und
unvergessliches Leid angetan haben und die dann manchmal Verwahrt werden; auch
die Opfer der Schläger leiden unter seelischen und körperlichen Problemen die
oft selbst mit psychiatrischer Hilfe fortdauern.
Eine Forderung
nach Todesstrafe wäre exzessiv aber auch dann würden die weichgespülten Richter
eine solche sicherlich BEDINGT aussprechen und den Täter aus der Haft
entlassen. O TEMPORA O MORES.
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