Der
Vergewaltiger, der wegen nicht mehr verwendbaren—da im Register
gelöschten—Vorstrafen nicht verwahrt werden kann, lacht sich über die Dummheit
des Gesetzgebers und die Weicheiigkeit der Schweizer Justiz ins mordgewohnte Fäustchen. Dass er aus dem
Kosovo stammt spielt keine Rolle, auch gute Schweizer profitieren von schlecht
durchdachten Gesetzen und den daraus resultierenden Lücken. Im Gegensatz zu
Politikern und Gesetzesgebern lernt jeder vernünftige Mensch aus seinen
Irrtümern und Fehlern.
Stelle
ich beim Kochen fest, dass die verwendete Methode nicht zum gewünschten Erfolg führt,
ändere ich Rezept und Methode.
Pflanze
ich beim Gärtnern etwas falsch, zu früh oder zu spät, an sodass es nicht
gedeiht, ändere ich meine Anbautechnik.
Male ich
etwas mit falscher Farbe oder falscher Technik, sodass es abbröckelt ändere ich
die fehlerhafte Methode.
Merke
ich als Erziehungsberechtigter dass meine Methode nicht zum gewünschten Ziel
und Resultat führt, überdenke und ändere ich die Methode.
Bin
ich Politiker, Justizminister, Richter, Staatsanwalt etc. und die Dinge laufen
aus dem Ruder, lasse ich sie laufen.
Sollte
man nicht fordern, dass alle im Rechtssystem tätige eine VERANTWORTUNG
übernehmen, wenn Fehlentscheide von Psychiatern, Haftrichtern, Vollzugsbehörden,
und sonstigen Gutmenschen zu Rückfällen—wie regelmässig zu beklagende Beispiele
zeigen—mit Mord und Vergewaltigung
unschuldiger Opfer führen.
Hätten
diese Akteure der Justiz persönlich zu haften, wären wohl leichtfertige
Hafturlaube und gar vorzeitige Entlassungen eher die Ausnahme als ,wie zur
Zeit, die Regel.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/vergewaltiger-darf-nicht-verwahrt-werden/story/14251180
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