Dass ein Verbrecher, ein überführter und verurteilter
Verbrecher, nicht mit Bild und Name in den Medien gezeigt wird ist für normale
Bürger einfach nicht nachzuvollziehen. Hat man denn nicht das Recht, vor—leider
immer viel zu früh entlassenen—Kriminellen gewarnt zu werden? Wenn ein
verurteilter Vergewaltiger, Einbrecher, Raubüberfall-Dieb, Kinderschänder, Betrüger
und Heiratsschwindler wieder auf freiem Fusse ist, kann man ihn nicht erkennen
und ihm aus dem Wege gehen—der Arme hat ja gebüsst und seine Persönlichkeit muss
nun geschützt werden—die Opfer sind ja meist schon mit Bild, Name und
Lebensstory durch die Boulevardpresse gehetzt worden.
Als man vom 13. bis Mitte 19. Jahrhunderts die Übeltäter
oft tagelang an den Pranger stellte war das nicht nur Rache sondern vor Allem
Schutz vor Wiederholungstätern. Dann kam effizienter Polizeischutz auf und die
Presse publizierte die Übeltäter mit Name—später dann auch mit Bild—um die
Bürger zu warnen. Heute haben die Verbrecher in der Person des Daten und
Persönlichkeits-Schützers einen naiven
oder wohl willigen Komplizen!
Nun hat doch vor einiger Zeit der Zürcher
Datenschützer verboten, dass die Polizei Body-Kameras ausprobiert um der immer
mehr überhandnehmenden Aggressivität besoffener und bekiffter Randalierer zu
begegnen. Diesem Täterschützer wünsche ich selbst einmal solch einer Bande
Schutzbedürftiger Rowdies gegenüberzustehen.
Ich verstehe immer weniger, dass wir, als
Gesellschaft, uns von solchen „Gutmenschen, Weicheiern, Naivlingen, Träumern
etc.“ an der Nase herum führen lassen. Was besonders bedauerlich ist, wegen
sogenannter Political-Correctness hat, ausser weniger im Extrem-Lager agierender
Politiker, kein gewählter Volksvertreter
den Mut solche Missstände anzusprechen und zu korrigieren.
UND DANN BEKLAGT SICH DAS POLITISCHE ESTABLISHMENT
ÜBER DIE WAHLERFOLGE EXTREMISTISCHER PARTEIEN!
WER KRIMINELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHT HAT MEINER MEINUNG NACH SEIN RECHT AUF PERSÖNLICHKEITSSCHUTZ SELBST AUFGEGEBEN!
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