Donnerstag, 10. August 2017

Bundesgericht aber nicht gerecht

Nachtrag zum Blog-Eintrag vom 22.5.2017

Ich möchte vorausschicken, dass ich sicherlich kein fanatischer Tierschützer bin, zwar respektiere ich die Tiere aber ich bin dagegen sie zu vermenschlichen—ausser in Comics und Witzen— Was nun aber in Hefenhofen im Kanton Thurgau ans Tageslicht gekommen ist, übertrifft alles an Dummheit, Gleichgültigkeit und Inkompetenz. Weil das Bundesgericht (schon wieder die Lausanner Schlafnasen) das Urteil gegen  einem professionellen Tierquäler wegen einem Formfehler aufgehoben hatte liess der Kanton Thurgau Jahre verstreichen ohne einen formell richtigen neuen Prozess einzuleiten. Erst auf Druck von Tierschützern wurde der Kanton wieder aktiv und machte auf dem inkriminierten Hof Kontrollen. Da der Tierquäler die Kontrolleure schon mit Waffengewalt bedroht hatte wurden die Kontrollen einige Tage im Voraus angekündigt; so dummes Verhalten sollte doch eigentlich in einem Rechtsstaat von der Polizei verboten sein. Dass der verantwortliche Kantons-Tierarzt sich um das Wohl der Tiere—nota- bene der Tierarztpatienten— absolut foutierte zeigt seine Einstellung und Kompetenz! Ich kann mir gut vorstellen, dass ihm, dem Komplizen der Tierquälerei, daraus keine Konsequenzen erwachsen; man kennt sich und hilft sich doch unter „Freunden“. Und der politisch Verantwortliche, was wird aus dem, wann sind die  neuen Wahlen im Thurgau?
Aber eben, wenn das Bundesgericht einen Formfehler mehr als krasse Tierquälerei gewichtet muss man sich nicht wundern wenn der—zum Glück nicht beim Tierquäler in Hefenhofen lebende AMTSSCHIMMEL traurig vor sich hin wiehert.



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