Nachtrag zum Blog-Eintrag vom
22.5.2017
Ich möchte vorausschicken, dass
ich sicherlich kein fanatischer Tierschützer bin, zwar respektiere ich die
Tiere aber ich bin dagegen sie zu vermenschlichen—ausser in Comics und Witzen—
Was nun aber in Hefenhofen im Kanton Thurgau ans Tageslicht gekommen ist,
übertrifft alles an Dummheit, Gleichgültigkeit und Inkompetenz. Weil das
Bundesgericht (schon wieder die Lausanner Schlafnasen) das Urteil gegen einem professionellen Tierquäler wegen einem Formfehler
aufgehoben hatte liess der Kanton Thurgau Jahre verstreichen ohne einen formell
richtigen neuen Prozess einzuleiten. Erst auf Druck von Tierschützern wurde der
Kanton wieder aktiv und machte auf dem inkriminierten Hof Kontrollen. Da der
Tierquäler die Kontrolleure schon mit Waffengewalt bedroht hatte wurden die
Kontrollen einige Tage im Voraus angekündigt;
so dummes Verhalten sollte doch eigentlich in einem Rechtsstaat von der Polizei
verboten sein. Dass der verantwortliche Kantons-Tierarzt sich um das Wohl der
Tiere—nota- bene der Tierarztpatienten— absolut foutierte zeigt seine
Einstellung und Kompetenz! Ich kann mir gut vorstellen, dass ihm, dem Komplizen
der Tierquälerei, daraus keine Konsequenzen erwachsen; man kennt sich und hilft
sich doch unter „Freunden“. Und der politisch Verantwortliche, was wird aus
dem, wann sind die neuen Wahlen im Thurgau?
Aber eben, wenn das Bundesgericht
einen Formfehler mehr als krasse Tierquälerei gewichtet muss man sich nicht
wundern wenn der—zum Glück nicht beim Tierquäler in Hefenhofen lebende
AMTSSCHIMMEL traurig vor sich hin wiehert.
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