Montag, 22. Mai 2017

Bundesgericht

Ich hab da mal eine kleine dumme Frage!

Wenn hier in der Schweiz in einer Gemeinde oder in einem  Kanton eine Mehrzahl der Einwohner ob Bürger oder Genossen mit irgendeinem Amt oder einer Institution nicht mehr einverstanden sind kann man das Amt oder die inkriminierte Institution doch mittels politischer Instrumente wie Initiativen oder Referenden zur Änderung verpflichten oder einfach abschaffen?!?!
Nach den wiederholt skandalösen Urteilen des Lausanner Bundesgerichts wäre doch so eine politische Aktion angesagt! oder etwa nicht? — hier können wir doch selbst agieren, nicht wie bei Tribunalen im Ausland wie bei dem Gericht für Menschenrechte in Strassburg.

Wo, frage ich mich, ja wo bleibt der indignierte Aufschrei derer, die alle Gerichtbarkeit hier in der Schweiz behalten und auswärtige Rechtsprache nicht anerkennen wollen?

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