Ich hab da
mal eine kleine dumme Frage!
Wenn hier in
der Schweiz in einer Gemeinde oder in einem
Kanton eine Mehrzahl der Einwohner ob Bürger oder Genossen mit
irgendeinem Amt oder einer Institution nicht mehr einverstanden sind kann man
das Amt oder die inkriminierte Institution doch mittels politischer Instrumente
wie Initiativen oder Referenden zur Änderung verpflichten oder einfach
abschaffen?!?!
Nach den
wiederholt skandalösen Urteilen des Lausanner Bundesgerichts wäre doch so eine
politische Aktion angesagt! oder etwa nicht? — hier können wir doch selbst
agieren, nicht wie bei Tribunalen im Ausland wie bei dem Gericht für
Menschenrechte in Strassburg.
Wo, frage ich
mich, ja wo bleibt der indignierte Aufschrei derer, die alle Gerichtbarkeit
hier in der Schweiz behalten und auswärtige Rechtsprache nicht anerkennen
wollen?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen