Es gibt in
der Westschweiz im Kanton Waadt eine Gegend, man nennt sie „le gros de Vaud“ wo
die Menschen krankhaft geizig sind. Man sagt dass in dieser Gegend die
Wurstscheiben so dünn sind, dass sie nur eine Seite haben. Eines Tages kam der
Arzt um nach dem schon lange kranken Grossvater zu sehen. Er untersuchte ihn,
horchte ab, und wünschte ihm einen guten Tag. Draussen in der Küche wo er sich
die Hände wusch sagte er zu der noch sehr rüstigen Grossmutter: „lange wird
er’s nicht mehr machen, tun sie ihm etwas Gutes und hören sie mit der Schonkost
auf , geben sie ihm auch etwas Wein ,es kann ihm nicht schaden ihn aber
erfreuen. Die Frau kommt ins Zimmer, „was hat der Doktor gesagt“ fragt mit
schwacher Stimme der Kranke. „Er ist sehr zufrieden mit dir sosehr dass du
wieder essen kannst was du magst. Also was soll ich für dich kochen? „Oh ich
hätte so gerne eine schöne Scheibe von dem Schinken der im Kamin hängt“. Ah
nein der ist doch für die Beerdigung.
Und noch eine Wahre, erlebte, und verbürgte
Geschichte aus dieser schönen aber befremdlichen Gegend.
Ein Lausanner Arzt hatte eine Tochter und einen Sohn, alle beide waren
Pferdenarren. Die Schwester war neunzehn der Bruder sechzehn Jahre jung. Allen
beiden hatte der Vater ein Reitpferd geschenkt. Auch hatten sie das alte Auto
des Vaters übernehmen können, allerdings fuhr nur die Tochter, der Bruder war
zu seinem Ärger noch zu jung um den Führerschein zu haben. Der Vater hatte in
einem Bauernhof zwei Boxen inklusiv
Futter und Pflege für die Tiere organisiert er konnte sich solch eine Ausgabe
leisten da er eine gutgehende Praxis als Gynäkologe hatte. Als die beiden eines Tages ausritten stürzte
die Tochter und war schwer verletzt aber noch ansprechbar. Der Bruder
galoppierte zum Bauernhof, er war erleichtert dass der Bauer am Fenster sass,
erzählte den Unfall und bat telefonieren zu dürfen. Das Telefon funktioniert
nicht, Störung, war die Antwort. Der Bruder ritt bis ins Dorf und konnte vom Café aus Hilfe organisieren.
Der Vater glaubte nicht so richtig an eine Störung und so erkundigte er sich
beim Telefonamt nach der Störung des besagten Telefonanschlusses beim Bauer. Es
gab keine Störung. Der Arzt verklagte den Bauer wegen Hilfeverweigerung. Die
Erklärung des Beschuldigten “wegen dem Unfall konnte ich ja nicht den Preis für
das Ferngespräch nach Lausanne einfordern aber verschenken tue ich nie etwas!
Da er ein Zeugnis eines Psychiaters hatte, er sei zu der Zeit des Geschehens
Depressiv gewesen und habe die Schwere der Lage nicht richtig würdigen können,
wurde er vom Richter freigesprochen! Seinen Kollegen den Psychiater verstand er
sehr gut; es war ja ein „PSYCHIATER“
Als
mir der Arzt dies erzählte, doch einige Monate nach dem Prozess war er weiss
vor Wut, mit Recht finde ich.
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